VDKC-Vorschlag ausgewählt
Der deutschen Amateurchorlandschaft mit ihren ca. 60.000 Ensembles und über zwei Millionen Sängerinnen und Sängern wurde eine besondere Ehrung zuteil: Im Rahmen der entsprechenden UNESCO-Konvention wurde die „Chormusik in deutschen Amateurchören“ in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Damit ist diese traditionsreiche Bewegung des Bürgerschaftlichen Engagements eine von 27 kulturellen Ausdrucksformen, die aus insgesamt 83 Vorschlägen nach einem langen Auswahlverfahren gleich in der ersten Runde die Aufnahmehürde genommen haben.
Zu den lebendigen Traditionen, die die Kriterien erfüllen, zählen zum Beispiel weiterhin die Handwerksgesellenwanderschaft Walz, die Flößerei und die Orgelbautradition. Außerdem nominierten die Experten aus den 27 Kulturformen die Genossenschaftsidee für die internationale "Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit" der UNESCO.
Im Gratulationsschreiben des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe und der Kulturministerkonferenz wird die Bedeutung des VDKC-Antrages unterstrichen: „Das Expertenkomitee würdigt Ihren Vorschlag als sehr lebendig u. a. durch die Vielfalt praktizierender Formen und der Fülle an Beteiligten. Chöre haben in Deutschland über viele Generationen immer wieder gesellschaftliche Entwicklungen aufgegriffen und so ganz unterschiedliche Ausrichtungen gefunden, die in ihrer Kreativität und ihrem Ausdrucksreichtum beeindruckend sind. Dabei wird ein großes Spektrum an Personen mit verschiedenem Können angesprochen und integriert. Beim Chorsingen wird ein starker Gemeinschaftscharakter sichtbar.“
Der Präsident des VDKC, Prof. Ekkehard Klemm, zeigt sich erfreut über die Aufnahme: "Das ist ein guter Tag für die Musik und ihre Tradition und tägliche schöpferische Weiterentwicklung in Deutschland. Es ist auch ein wichtiges Signal gegen die vielen Tendenzen kulturellen Abbaus, künstlerischer Ausdünnung der Regionen und damit auch musikalischer Verarmung der so wichtigen Amateurszene gerade in diesem Bereich."
Die Deutsche UNESCO-Kommission würdigt die Chortradition als Kulturform, die „tief in der Mitte der Gesellschaft verwurzelt [ist]. Die kreative Aneignung von Text und Musik sowie die künstlerische Vitalität der Menschen werden durch die Aktivität der Chöre mobilisiert. Gleichzeitig richtet sich die Praxis des Singens auf identitätsstiftende Gemeinsamkeiten und öffentliches Wirken. Kulturelle Tradition, gesellschaftlicher Aufbruch und lebendiges Engagement durchdringen sich bei der Pflege der Chormusik in den deutschen Amateurchören. Sie stellen einen Kern der Musiktradition, des Musiklebens und der Musikpflege in Deutschland dar.“
Neben der Amateurchormusik wurden von der Kommission auch die „Sächsischen Knabenchöre“, das „Singen der Lieder der deutschen Arbeiterbewegung“ sowie die „Deutsche Theater- und Orchesterlandschaft“ in das nationale Verzeichnis aufgenommen. Aus Sicht der Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände e.V. (BDC) zeigt sich hier, welches immense kulturelle Erbe die musikalischen Traditionen in der Bundesrepublik darstellen. Dies ist als dringender Appell an die Politik zu verstehen, eine weitere Verödung der Kulturlandschaft nicht zuzulassen, sondern diese wertvollen Schätze nicht nur zu bewahren, sondern auch zukünftig nach Kräften zu fördern.
Dass die Amateurchormusik diese hohe ideelle Würdigung erfahren kann, ist der Antragsstellung des VDKC zu verdanken. Die in der BDC vereinigten Verbände und die BDC, der Dachverband der Amateurchorverbände, selbst haben den VDKC-Antrag in allen Phasen unterstützt und können sich nun gemeinsam mit allen Sängerinnen und Sängern über das Ergebnis freuen. Zu danken ist der Erfolg auch der prominenten Unterstützung durch die Gutachter Prof. Dr. H.c. Hartmut Haenchen, Prof. Dr. Martin Petzoldt sowie einer extern eingebrachten Unterstützung durch Prof. Dr. h.c. Kurt Masur.
Deutsche UNESCO-Kommission e.V., BDC, VDKC
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Informationen: VDKC-Antrag auf der Internetpräsenz der Deutschen UNESCO-Kommission